Checkliste Küsteraufgaben, deren Wahrnehmung sicherzustellen sind
- Arbeitshilfe für Presbyterien -

Jede Kirchengemeinde hat eine Vielzahl von Aufgaben, Verantwortungsbereichen und gesetzlichen Pflichten, denen sie nachkommen muss. Ein Teil dieser Aufgaben wird traditionell von Küsterinnen und Küstern wahrgenommen.

Diese Checkliste soll den Presbyterien helfen, die Folgen der Reduzierung oder sogar Aufhebung einer Küsterstelle zu erkennen und die zukünftige Verteilung bzw. Wahrnehmung dieser Verantwortungsbereiche zu regeln. Dies ist u.a. zwingend erforderlich, um Schaden von Menschen fernzuhalten, das Vermögen der Gemeinde zu schützen und sie vor Regressansprüchen zu bewahren.

Bereich Kirche und Gottesdienst
 
Sicherheit und Technik:
1. Unfall- und Brandschutzverhütung, z.B. durch das Umsetzen der unfallsicherungsrelevanten Vorgaben der EFAS (Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit) z. B. Feuerlöscherhinweisschilder, Beschilderung und Offenhalten der Fluchtwege, Gefahrenquellenhinweise etc.
2. Sicherung des Turmaufgangs und der Gewölbe sowie vorhandener Funkanlagen.
3. Sicherstellen der regelmäßigen Wartung an Heizungsanlagen, Kaminvorrichtungen, Läuteanlagen, Turmuhr und -steuerungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Einbruch- und Sicherungsanlagen, Öl-/Gastankanlagen.
4. Umsetzen der Auflagen des Denkmalschutzes.
5. Umsetzen der erforderlichen Schutzvorkehrungen bzw. laufende Wartung der Sicherungseinrichtungen für besonders wertvolle Kunstgegenstände.
6. Regelmäßige Kontrolle des Gebäudes auf Schäden, insbesondere des Turmes, des Daches und der Dachrinnen.
7. Meldung und gegebenenfalls Beseitigung entdeckter oder entstandener Unfallgefahren.
8. Sicherung, Aufbewahrung, Instandhaltung, Inventarisierung, Reinigung und Pflege der technischen und elektronischen Geräte und Gegenstände sowie Beschaffung und Bereithaltung aller erforderlichen Ersatzteile und Verbrauchsmittel.
9. Einweisung und Kontrolle von Handwerkern.
  
Laufender Betrieb:
1. Beheizung der Kirche zu den Gottesdiensten und Amtshandlungen unter Berücksichtigung der landeskirchlichen Empfehlungen bezüglich der Raumtemperatur, Temperaturdifferenz, Aufheizgeschwindigkeit, Raumluftfeuchtigkeit und des Raumklimas.
2. Inbetriebnahme von Lautsprecher- oder Verstärkeranlagen und/oder Aufbau anderer notwendiger technischer oder elektronischer Hilfsmittel.
3. Öffnen und Schließen der Kirche.
  
Vor- und Nachbereiten der Gottesdienste
1. Beleuchtung der Kirche, der Kircheneingänge und der Zuwege spätestens eine halbe Stunde vor Beginn des Gottesdienstes oder der Amtshandlung.
2. Herrichten der Kirche und des Altars entsprechend den Regeln des Kirchenjahres (Paramente, Blumenschmuck), der Fest- und Feiertage unter Berücksichtigung landeskirchlicher und örtlicher Tradition.
3. Liturgische Geräte und Gegenstände (z. B. angewärmtes Taufwasser, Brot/Oblaten, Wein/Saft, Kerzen) bereitstellen (und in ausreichender Menge vorrätig zuhalten), die für den Gottesdienst und die Amtshandlungen benötigt werden.
4. Bereitstellen von Kollektenbuch, Klingelbeutel, Abkündigungsbuch, Kniekissen oder weiterer benötigter Gegenstände, anschließend sichere Aufbewahrung der Kollekte gewährleisten.
5. Statistik über Gottesdienstbesucher und Abendmahlsteilnehmer führen.
6. Nachbereitung des gottesdienstlichen Raumes. (Nach dem Gottesdienst ist vor dem Gottesdienst)
7. Sichere Aufbewahrung, Instandhaltung, Reinigung und Pflege der liturgischen Geräte und Gegenstände.
  
Während der Gottesdienste

1.

Die Glocken entsprechend der Läuteordnung der Kirchengemeinde läuten.
2. Empfang von Besuchern und Gästen, Erteilen von Hinweisen sowie Verteilen der Gesangbücher, Programme oder Liedzettel.
3. Sorge für den ordnungsgemäßen Ablauf und Beseitigen von Störungen während des Gottesdienstes oder der Amtshandlung.
4. Einsatz technischer Hilfsmittel (Beamer, Projektoren etc.) begleiten und gewährleisten.
5. Bei Abendmahlfeiern für den geordneten Zu- und Abgang der Teilnehmer sowie die Nachreichung der Abendmahlsgaben sorgen.
6. Als Ersthelfer in der "Ersten Hilfe" für erforderliche Hilfeleistungen zur Verfügung stehen.
 
Bereich Gemeindehaus/-zentrum
Sicherheit und Technik
1. Unfall- und Brandschutzverhütung, z.B. durch das Umsetzen der unfallsicherungsrelevanten Vorgaben der EFAS (Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit) z. B. Feuerlöscherhinweisschilder, Beschilderung und Offenhalten der Fluchtwege, Gefahrenquellenhinweise etc.
2. Umsetzen der sicherheitsrelevanten Vorschriften für den Betrieb von Fahrstühlen.
3. Sicherstellen der regelmäßigen Wartung an Heizungsanlagen, Kaminvorrichtungen, Blitzschutzanlagen, Einbruch- und Sicherungsanlagen, Öl-/Gastankanlagen, Schließanlagen, Fahrstühlen oder besonderen technischen Einrichtungen (z.B. Solar- oder Fotovoltaik-Anlagen).
4. Regelmäßige Kontrolle des Gebäudes auf Schäden, insbesondere des Daches und der Dachrinnen.
5. Meldung und gegebenenfalls Beseitigung entdeckter oder entstandener Unfallgefahren.
6. Sicherung, Aufbewahrung, Instandhaltung, Inventarisierung, Reinigung und Pflege der technischen und elektronischen Geräte und Gegenstände sowie Beschaffung und Bereithaltung aller erforderlichen Ersatzteile und Verbrauchsmittel.
7. Einweisung und Kontrolle von Handwerkern.
  
Laufender Betrieb
1. Beheizung der Räume zu den Veranstaltungen unter Berücksichtigung der landeskirchlicher Empfehlungen bezüglich der Vorlaufzeit, Raumtemperatur, Temperaturdifferenz, Aufheizgeschwindigkeit, Raumluftfeuchtigkeit und des Raumklimas.
2. Beleuchtung des Gebäudes, der Gebäudeeingänge und der Zuwege während des laufenden Betriebes bzw. spätestens eine halbe Stunde vor Beginn einer Veranstaltung.
3. Inbetriebnahme von Lautsprecher- oder Verstärkeranlagen oder Aufbau anderer notwendiger technischer oder elektronischer Hilfsmittel.
4. Öffnen und Schließen des Hauses für den laufenden Betrieb bzw. für Veranstaltungen.
5. Organisation und Planung der laufenden Nutzung und Reinigung von Räumen und Gebäuden.
6. Als Ersthelfer in der "Ersten Hilfe" für erforderliche Hilfeleistungen zur Verfügung stehen.
  
Vor- und Nachbereiten von Veranstaltungen
1. Vorbereiten der Veranstaltungsraume unter Beachtung des Bestuhlungsplanes.
2. Bestellung, Einkauf, Empfang, Einteilung, Verwaltung, Verwahrung, und Bereitstellung von Waren und Verbrauchsmitteln, die für die Durchführung von Veranstaltungen notwendig sind.
3. Einweisung, Einteilung, Organisation, sowie Bereitstellung von Hilfs-, Arbeits- und Verbrauchsmitteln für den Einsatz von Ehrenamtlichen Helfern bei großen Veranstaltungen oder besonderen Festen.
  
Während der Veranstaltungen
1. Empfang von Besuchern und Gästen, Erteilen von Hinweisen sowie Verteilen von Programmen etc..
2. Sorge für den ordnungsgemäßen Ablauf und Beseitigen von Störungen während der Veranstaltungen.
3. Bereitstellung und fachgerechte Inbetriebnahme technischer und elektronischer Geräte für Veranstaltungen sowie die dafür notwendige Bedienung, soweit erforderlich.
  
Zuwege, Außengrenzen und Außenanlagen
1. Überwachung der Zuwege auf Trittsicherheit durch Beseitigung von Unebenheiten oder Stolperstellen
2. Verkehrssichere Instandhaltung der Zuwege durch Einschalten der Beleuchtung bei Dunkelheit sowie Reinigung, Pflege und Erneuerung der Beleuchtungsmittel
3. Verkehrssichere Instandhaltung der Zuwege und Außengrenzen durch Beseitigung von jahreszeitbedingten Unfallgefahren (Blütenbefall, Laub, Sturm etc.) bzw. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und/oder kommunaler Satzungen (Winterdienste).
4. Allgemeine Pflege der Außenanlagen incl. der notwendige Pflegeschnitte von Sträuchern, Hecken und Bäumen.
5. Instandhaltung, Reinigung und Wartung der Beleuchtung von Schaukasten oder Anschlagtafel.
  
Grundsätzliches
1. In der oben aufgezeigten Fürsorge- und Haftungspflicht einer Kirchengemeinde für ihre Gebäude und Anlagen ist der Aspekt "Sauberkeit" in den kirchlichen Einrichtungen nicht angesprochen. Reinigungsintervalle und die Intensität der Reinigung sind stark abhängig von den lokalen Bedingungen bezüglich Besucherfrequenz und Nutzungsintensität. Dabei ist die Sauberkeit eine selbstverständliche Vorraussetzung für einen reibungslosen Arbeitsablauf, sowie eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ganz besonders eine positive Außendarstellung einer Kirchengemeinde. Für die Werterhaltung eines Gebäudes ist eine regelmäßige, umfassende und gründliche Reinigung ebenfalls unerlässlich. Anderenfalls ist zu erwarten, dass innerhalb kurzer Zeit die Kosten für Instandhaltung und Sanierung überproportional steigen werden.
2. Bei Aufhebung der Küsterstelle und/oder Wegfall der Küsterwohnung (meist ja in unmittelbarer Nähe der Kirche bzw. des Gemeindehauses/-zentrums) entfällt die bislang realisierte ständige Beaufsichtigung/Bewachung des gemeindlichen Grund- und Immobilienbesitzes.