Dienstwohnungsverordnung
des Landes NRW wurde geändert
Hallo zusammen,
die Dienstwohnungsverordnung
des Landes NRW wurde geändert.
Die Veränderung ist in der Online-Rechtssammlung bereits eingearbeitet.
In unserer Papierform-Rechtssammlung ist noch die alte Version abgedruckt.
Da es sich um Landesrecht handelt, wurde die Änderung auch nicht
im KABl. veröffentlicht.
Eine gravierende Änderung betrifft die Nebenkosten.
Bisher wurden Teile der Nebenkosten nur versteuert. Ab dem 01.07.2012
müssen diese aber tatsächlich bezahlt werden.
Achtung, das betrifft nur die Angestellten und die Arbeiter bzw. die
Beamten.
Für die Pfarrerinnen und Pfarrer ist weiterhin die Pfarrdienstwohnungsverordnung
zu beachten.
Das gilt nur für Küsterinnen und Küster die eine Dienstwohnung
haben.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Blech
Geschäftsführer