Alle Jahre wieder


stellt sich die Frage nach dem Ausgleich für den Dienst von Küsterinnen und Küstern an den Feiertagen.
In diesem Jahr scheint die Antwort einfach, denn der Heilige Abend fällt erst auf den Dienstag, so dass der oftmals freie Montag nicht wirklich berührt wird.

§ 7 Abs. 2 der Küsterordnung benennt recht kurz die Rechtsgrundlage:
"Als Ausgleich für den Dienst an einem gesetzlichen Feiertag, der nicht auf einen Sonntag fällt, sowie für den Dienst an dem Tage vor dem ersten Weihnachtsfeiertag und vor Neujahr, ist dem Küster jeweils ein Werktag als arbeitsfreier Tag zu gewähren".

Für diejenigen, die an Heilig Abend, am ersten und am zweiten Weihnachtsfeiertag zu arbeiten haben, ergeben sich also 3 Ausgleichstage, die möglichst in der nächsten Woche zu gewähren sind. In der nächsten Woche warten dann Sylvester und Neujahr auf den Küsterdienst, womit dann weitere zwei Tage fällig sind.

Sollte der freie Tag in der Weihnachtswoche nicht einzuhalten sein, weil vielleicht am Montag noch die Kirche vorzubereiten ist oder der festgelegte freie Tag auf Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fällt, so muss dieser natürlich noch (später) gewährt werden. Vielleicht findet sich aber auch eine verständnisvolle Vertretung, die dafür sorgt, dass auch die Küsterin oder der Küster an einem Tag dieser Woche mit seiner eigenen Familie in Ruhe Weihnachten feiern kann.

Wer diese Zeit in Muße verbringen kann, dem sei das Buch von Thorsten Saleina "Josef, es ist ein Mädchen! Weihnachten mal anders" empfohlen. Die Inhaltsbeschreibung lautet: "Was hat ein Supermann mit Weihnachten zu schaffen und welche Regeln sollte die moderne Hausfrau bei der Vorbereitung des Weihnachtsessens beachten? Bekannte und beliebte Autoren wie Wladimir Kaminer, Erich Kästner und Gerhard Polt beschäftigen sich in den humorvollen Geschichten und Gedichten dieses Buches mit den Aspekten des Weihnachtsfestes, die nicht unbedingt friedlich, heilig und harmonisch sind."

Klaus Riedel
Küstervereinigung Westfalen - Lippe