39.
Deutscher Evangelischer Kirchentag
2025
in Hannover
§
28³³
Arbeitsbefreiung
( 6 ) Zur Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag wird Mitarbeitenden
unter Fortzahlung des Entgelts Arbeitsbefreiung gewährt, sofern nicht dringende
dienstliche oder betriebliche Interessen entgegenstehen.