39. Deutscher Evangelischer Kirchentag

2025 in Hannover


§ 28³³
Arbeitsbefreiung

( 6 ) Zur Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag wird Mitarbeitenden unter Fortzahlung des Entgelts Arbeitsbefreiung gewährt, sofern nicht dringende dienstliche oder betriebliche Interessen entgegenstehen.